Abwasserzweckverband "Landwasser"           Aktuelles
     
 
 
 
Aktuelle Informationen
 
Havariedienst:        035842 20881
Mobile Fäkalentsorgung: 035854682150

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 Einladung zur Verbandsversammlung am 23.04.2024 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, 

ich lade Sie herzlich zur öfftl. Verbandsversammlung des AZV „Landwasser“ am Dienstag, den 23.04.2024 ein. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal der Gemeinde Oderwitz, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz statt. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17:00 Uhr. 

Tagesordnung öffentlicher Teil, 17:00 Uhr 

TOP 1: Begrüßung / Feststellung Beschlussfähigkeit 

TOP 2: Bestätigung des Protokolls zur öffentlichen Verbandsversammlung vom 26.03.2024 

TOP 3: BV 2/2024 - Energiekostenerstattung 

TOP 4: BV 5/2024 - Aufhebung Beschluss 1.Änderung Abwassersatzung 2023 

TOP 5: BV 6/2024 - 1.Änderung Abwassersatzung Satzungsentwurf und BV 

TOP 6: BV 7/2024 - Jahresabschluss 2022 

TOP 7: BV 8/2024 - Angebotsauswertung und Beauftragung Chlorid Tank Kläranlage AZV 

TOP 8: Fragen der Verbandsräte 

TOP 9: Einwohneranfragen 

TOP 10: Sonstiges 

Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen sind digital auf der Homepage des AZV-Landwasser unter 

www.azv-landwasser.de/Aktuelles.htm unter der jeweiligen Sitzungseinladung abrufbar. 

gez. C. Stempel 

Verbandsvorsitzender

Sitzungsunterlagen:  

Sammeldokument Sitzungsunterlagen VV 23.4.2024 

Sitzungsunterlage Jahresabschluss 2022

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Einladung zur Verwaltungsratssitzung am 23.04.2024 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, 

ich lade Sie herzlich zur öfftl. Verwaltungsratssitzung des AZV „Landwasser“ am Dienstag, den 23.04.2024 ein. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal der Gemeinde Oderwitz, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz statt. Die öffentliche Sitzung beginnt um 16:15 Uhr. 

Tagesordnung öffentlicher Teil, 16:15 Uhr 

01. Protokollkontrolle und -bestätigung der Verwaltungsratssitzung vom 26.03.2024 

02. Information über Sachstände 

2.1 Liquidität per 15.04.2024 

2.2 Stand Baumaßnahmen KA 

03. Abstimmung verschiedener Sachverhalte 

3.1 BV VwR 3/2024 Angebot Managementleistungen 2024 WAL-B für Errichtung Schieber-kreuz Kläranlage 

3.2 BV VwR 4/2024 Angebot Managementleistungen 2024 WAL-B für Erneuerung Überwachungssystem der Kläranlage 

04. Sonstiges 

05. Termin nächste Sitzung 

Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen sind digital auf der Homepage des AZV-Landwasser unter 

www.azv-landwasser.de/Aktuelles.htm       unter der jeweiligen Sitzungseinladung abrufbar. 

gez. C. Stempel 

Verbandsvorsitzender

Sitzungsunterlagen: 

Sitzungsunterlagen Vw_Ratssitzung 23.4.2024

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Einladung zur Verbandsversammlung am 26.03.2024 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, 

ich lade Sie herzlich zur öfftl. Verbandsversammlung des AZV „Landwasser“ am Dienstag, den 26.03.2024 ein. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal der Gemeinde Kottmar, OT Eibau, Hauptstr. 62, 02739 Kottmar statt. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17:00 Uhr. 

Tagesordnung öffentlicher Teil, 17:00 Uhr T

TOP 1: Begrüßung / Feststellung Beschlussfähigkeit 

TOP 2: Bestätigung des Protokolls zur öffentlichen Verbandsversammlung vom 30.01.2024 

TOP 3: BV 2/2024 – Energiekostenerstattung (zurückgestellt am 30.01.24) 

TOP 5: BV 5/2024 - Aufhebung Beschluss 1.Änderung AW-Satzung 2023 

TOP 6: BV 6/2024 - 1.Änderung AW-Satzung Satzungsentwurf und BV AW Satzung VV 

TOP 7: BV 7/2024 - JA 2022 

TOP 8: BV 8/2024 - Angebotsauswertung und Beauftragung Chlorid Tank 

TOP 9: Fragen der Verbandsräte 

TOP 10: Einwohneranfragen 

TOP 11: Sonstiges 

gez. C. Stempel 

Verbandsvorsitzender

 

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Einladung zur Verwaltungsratssitzung am 26.03.2024 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, ich lade Sie herzlich zur öfftl. Verwaltungsratssitzung des AZV „Landwasser“ am Dienstag, den 26.03.2024 ein. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal der Gemeinde Kottmar, OT Eibau, Hauptstr. 62, 02739 Kottmar statt. Die öffentliche Sitzung beginnt um 15:30 Uhr. 

Tagesordnung öffentlicher Teil, 15:30 Uhr 

01. Protokollkontrolle und -bestätigung der Dienstberatung vom 20.02.2024 

02. Information über Sachstände 

2.1 Liquidität per 15.03.2024 

2.2 Stand Baumaßnahmen KA 

2.3 Info LASuV Kostenerhöhung Stützmauer 7.1 

2.4 Gebühreneinnahmen SOWAG 2023 (Übersicht der Einnahmen 2018 bis 2023) 

2.5 Präsentation KRP 2023 

2.6 Nachfrage Gewässerschutz 2024 

2.7 Angabe Gesamtlänge Kanalbefahrung 2023 

2.8 Info Beauftragung Indirekteinleiterbeprobung 2024 

2.9 Realisierung kurzfristige Geldanlage 

03. Abstimmung verschiedener Sachverhalte 

3.1 Angebote Managementleistungen 2024 WAL-B 

3.2 Angebote Gebührenkalkulationen 

3.3 Werbeanzeige Oderwitz

4. Sonstiges 

05. Termin nächste Sitzung 

gez. C. Stempel 

Verbandsvorsitzender

 

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Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Landwasser“ 

I. Haushaltssatzung 2024 

Aufgrund von § 58 Abs. 1 SächsKomZG (Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) in Verbindung mit § 74 der SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Landwasser“ in ihrer Sitzung am 30.01.2024 folgende Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Beschluss Nr. 4/2024 beschlossen: Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes "Landwasser" für das Haushaltsjahr 2024 Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 30.01.2024 die Haushaltssatzung 2024 beschlossen.

 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 312.000  festgesetzt.

 Die Haushaltssatzung 2024 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes „Landwasser“ wurde dem Rechts- und Kommunalamt des Landkreises Görlitz mit Datum vom 01.02.2024 zur Verfahrensprüfung vorgelegt. Mit Bescheid des Landratsamtes Görlitz vom 08.02.2024, Az: 11.1.5.01-8870-4-10, wurde mitgeteilt, dass die Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 312.000,00 € erteilt wird. Die vorstehende Haushaltssatzung 2024 wird öffentlich bekannt gegeben. 

Die Auslegung der Haushaltssatzung 2024 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan erfolgt nach dieser Veröffentlichung in der Gemeindeverwaltung Oderwitz, Str. d. Republik 54, 02791 Oderwitz vom 20.03.2024 bis einschließlich 28.03.2024 wie folgt: 

Montag 9.00 - 12.00 Uhr 

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr 

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr 

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung können auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Bitte hierzu Mail an info@azv-landwasser.de.

verbandsvorsitzender 

Verbandsvorsitzender

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 Einladung zur Verbandsversammlung am 30.01.2024 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, 

ich lade Sie herzlich zur Verbandsversammlung des AZV „Landwasser“ am Dienstag, den 30.01.2024 ein. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal der Gemeinde Oderwitz, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz statt. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17:00 Uhr. 

Tagesordnung öffentlicher Teil, 17:00 Uhr 

TOP 1: Begrüßung / Feststellung Beschlussfähigkeit 

TOP 2: Bestätigung des Protokolls zur öffentlichen Verbandsversammlung vom 17.10.2023 

TOP 3: Info wirtsch. Situation per 31.12.2023: Liquidität 

TOP 4: BV 1/2024 Jahresabschluss 2021 

TOP 5: BV 2/2024 Beschluss Erstattung Energiemehrkosten 

TOP 6: BV 3/2024 Beschluss Eröffnung Tagesgeldkonten 

TOP 7: BV 4/2024 Beschluss Haushalt 2024 

TOP 8: Info zum Stand Investitionsmaßnahmen Kläranlage Mittelherwigsdorf 

TOP 9: Fragen der Verbandsräte 

TOP 10: Einwohneranfragen 

TOP 11: Abstimmung nächster Termin VV 

TOP 12: Sonstiges 

gez. Stempel Verbandsvorsitzender

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 Einladung zur Verwaltungsratssitzung am 30.01.2024 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, ich lade Sie herzlich zur nächsten öfftl. Verwaltungsratssitzung des AZV „Landwasser“ am Dienstag, den 30.01.2024 ein. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal der Gemeinde Oderwitz, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz statt. Die öffentliche Sitzung beginnt um 16:00 Uhr. Tagesordnung öffentlicher Teil, 16 Uhr 

01. Protokollkontrolle und -bestätigung der Beratung vom 21.11.2023 

02. Information über Sachstände 

2.1 Liquidität per 15.01.2024 

2.2 Anzeige Erhöhung Klärschlammentsorgungskosten 2024 

03. Abstimmung verschiedener Sachverhalte 

3.1 Bestellung Gewässerschutzbeauftragter 2024 

04. Sonstiges Termin nächste Dienstberatung 

gez. Stempel Verbandsvorsitzender

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Auslegung Haushalt 2024 ff. des Abwasserzweckverbands „Landwasser“ 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, der Abwasserzweckverband „Landwasser“ gibt bekannt, dass der Entwurf der Haus-haltssatzung 2024 in der Zeit vom 08.01.2024 bis einschließlich 19.01.2024 beim Verbandsvorsitzenden in der Gemeindeverwaltung Oderwitz, Bürgermeister-amt, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz im Sekretariat des Bürgermeisters zur Einsichtnahme ausliegt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten: Tel.: 035842 / 223-0. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum 29.01.2024 Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung. 

Cornelius Stempel

Verbandsvorsitzender  

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Ergebnisse der Verbandsversammlung am 18.11.2022

Die Beschlüsse:

* BV 21/2022 Beschluss Haushaltsplan 2023
* BV 22/2022 Neufassung Entschädigungssatzung
* BV 23/2022 Kreditaufnahme im Jahr 2022 über 330 T€

wurden einstimmig beschlossen.

gez. Cornelius Stempel

Verbandsvorsitzender

 

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Einladung zur Verbandsversammlung am 15.11.2022

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
                                                                
ich lade Sie herzlich zur Verbandsversammlung des AZV „Landwasser“ am Dienstag, den 15.11.2022 ein. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal der Gemeinde Kottmar, OT Eibau, Hauptstr. 62, 02739 Kottmar statt. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17:00 Uhr.

Tagesordnung öffentlicher Teil, 17:00 Uhr

TOP 1:   Begrüßung / Feststellung Beschlussfähigkeit
TOP 2:   Bestätigung des Protokolls zur öffentlichen Verbandsversammlung vom 20.09.2022
TOP 3:   BV 21/2022 Beschluss Haushaltsplan 2023
TOP 4:   BV 22/2022 Neufassung Entschädigungssatzung
TOP 5:   BV 23/2022 Kreditaufnahme im Jahr 2022 über 330 T€
TOP 6:   Information zu den laufenden Investitionsmaßnahmen / Einbehalt
TOP 7:   Information Stand Neubau Stützwand 7.1
TOP 8:   Information Arbeitspapier überörtliche Prüfung 2011-2019 und Besprechung 15.11.22
TOP 9:   Fragen der Verbandsräte
TOP 10: Einwohneranfragen
TOP 11: Abstimmung nächster Termin VV
TOP 12: Sonstiges

C. Stempel
Verbandsvorsitzender

Hinweis:
Die Sitzungsdurchführung erfolgt unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, das gilt vor allem für die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstands von 1,5 m aller Teilnehmer und das Tragen einer medizinischen Schutzmaske.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vorkehrung zur Vermeidung von Infektionen aufgrund der Corona Pandemie nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauerplätzen zur Verfügung stehen. Die Sitzplätze werden nach der zeitlichen Reihenfolge des Erscheinens vergeben. Weiterhin ist der AZV Landwasser verpflichtet, von allen Teilnehmern Name und Anschrift zu notieren.

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 Auslegung Haushalt 2023 ff. des Abwasserzweckverbands „Landwasser“ 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, 

der Abwasserzweckverband „Landwasser“ gibt bekannt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit Berücksichtigung des Haushaltsstrukturkonzeptes in der Zeit vom 20.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022 beim Verbandsvorsitzenden in der Gemeindeverwaltung Oderwitz, Bürgermeisteramt, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz im Sekretariat des Bürgermeisters zur Einsichtnahme ausliegt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird unter Berücksichtigung der Corona Reglungen gebeten: Tel.: 035842 / 223-0. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum 14.11.2022 Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung. 

gez. C. Stempel 

Verbandsvorsitzender

                                                                                                           *****************************

 Beschlussfassungen der Verbandsversammlung vom 20.09.2022:

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 

  B 18/2022 Beauftragung des Verbandsvorsitzenden zum Abschluss eines Nutzungsvertrages,  Grundstücksnutzung für eine Photovoltaikanlage

  B19/2022 Beauftragung Wirtschaftsprüfer  

  B 20/2022 Freigabe Rechnung OSTEG

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Einladung zur Verbandsversammlung am 20.09.2022

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
                                                                
ich lade Sie herzlich zur Verbandsversammlung des AZV „Landwasser“ am Dienstag, den 20.09.2022 ein. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal der Gemeinde Oderwitz, Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz statt. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17:00 Uhr.

Tagesordnung öffentlicher Teil, 17:00 Uhr

TOP 1:            Begrüßung / Feststellung Beschlussfähigkeit
TOP 2:            Bestätigung des Protokolls zur Verbandsversammlung vom 22.03.2022
TOP 3:            Information wirtschaftliche Situation des AZV Landwasser nach sächsischer GO
TOP 4:            Information zu den laufenden Investmaßnahmen des AZV Landwasser 
TOP 5:            Information Neubau Stützwand
TOP 6:            Information Umsetzung Haushaltsstrukturkonzept
TOP 7.             BV 18/2022 Zustimmung Grundstücksnutzung für eine Photovoltaikanlage 
TOP 8:            BV 19/2022 Beauftragung Wirtschaftsprüfer
TOP 9:            BV 20/2022 Freigabe Rechnung OSTEG
TOP 10:          Information Preisanpassungsbegehren wegen gestiegener Energie, Rohstoff-
                        und Betriebskosten 
TOP 11:          Information zur Entschädigungssatzung
TOP 12:          Information zur Kreditaufnahme 
TOP 13:          Einwohneranfragen
TOP 14:          Sonstiges, Terminvorschlag nächste VV am 15.11.2022

Cornelius Stempel
Verbandsvorsitzender

Hinweis:
Die Sitzungsdurchführung erfolgt unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, das gilt vor allem für die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstands von 1,5 m aller Teilnehmer und das Tragen einer medizinischen Schutzmaske.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vorkehrung zur Vermeidung von Infektionen aufgrund der Corona Pandemie nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauerplätzen zur Verfügung stehen. Die Sitzplätze werden nach der zeitlichen Reihenfolge des Erscheinens vergeben. Weiterhin ist der AZV Landwasser verpflichtet, von allen Teilnehmern Name und Anschrift zu notieren.

 

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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung 2022 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan und Haushaltstrukturkonzept des Abwasserzweckverbandes „Landwasser“ wurde dem Rechts- und Kommunalamt des Landkreises Görlitz mit Datum vom 31.01.2022 zur Verfahrensprüfung vorgelegt.
Mit Bescheid des Landratsamtes Görlitz vom 22.02.2022, Az: 11.1.5.01-8190-2-3, wurde mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung des AZV Landwasser für das Haushaltsjahr 2022 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält. Das Haushaltsstrukturkonzept 2022 bis 2025 des AZV Landwasser wird unter der Auflage genehmigt, dass bis spätestens zum 30.11.2022 mit Beschluss der Haushaltssatzung 2023 ein Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltsstrukturkonzept vorzulegen ist. Mit der Fortschreibung des Haushaltsstrukturkonzept ist sicherzustellen, dass gemäß § 72 Abs. 4 S. 1-4 SächsGemO im Finanzhaushalt ab 2026 mit dem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens der Betrag der ordentlichen Kredittilgung und des Tilgungsanteils der Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften gedeckt wird.

Die vorstehende Haushaltssatzung 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Die Auslegung der Haushaltssatzung 2022 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan erfolgt nach dieser Veröffentlichung in der Gemeindeverwaltung Oderwitz, Str. d. Republik 54, 02791 Oderwitz vom 11.04.2022 bis einschließlich 26.04.2022 wie folgt:

Montag                 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag              9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag         9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag                 9.00 - 12.00 Uhr

Haushaltsplan und Haushaltssatzung können auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Bitte hierzu Mail an info@azv-landwasser.de
 

Pressemitteilung

Der Abwasserzweckverband Landwasser beschließt neue Abwassersatzung ab 2022

In der Verbandsversammlung des AZV Landwasser am 21.09.2021 beschlossen die Verbandsräte einstimmig eine neue Abwassersatzung.
Diese beinhaltet u.a. auch einen Wechsel des Grundgebührenmaßstabes bei der zentralen Entsorgung vom Einwohnermaßstab zum sog. Wohneinheitenmaßstab. Letzterer ist gerichtlich anerkannt und wird bereits bei vielen Aufgabenträgern angewandt. Die Abrechnung der Trinkwassergrundgebühren bei der SOWAG gegenüber den Kunden im Verbandsgebiet des AZV erfolgt bereits nach diesem „Wohneinheitenmaßstab“.
Die Gebühren wurden im Rahmen der Nachkalkulation neu ermittelt. Die Höhe der jährlichen Gebühreneinnahme, d.h. der Gebührenbedarf des Verbandes bleibt gleich. Allerdings kommt es gegenüber dem bisherigen Personen–Maßstab zu Veränderungen. Da für eine „Wohneinheit“ die Grundgebühr – unabhängig von der darin lebenden Anzahl der Personen - immer gleich hoch bleibt, werden vor allem Familien mit zunehmender Personenzahl bei der jährlichen Grundgebühr entlastet. Bei Personen, die eine Wohneinheit allein nutzen, erhöht sich die jährliche Grundgebühr gegenüber der bisherigen Bemessung. Für den Zweckverband kommt es mit der Änderung zur Einsparung von Verwaltungsaufwand sowie zur Reduzierung von Beschwerden, weil die bisher jährliche Ermittlung der grundstücksbezogenen Einwohner für die Gebührenabrechnung neben dem hohen Zeitaufwand auch zu Unverständnis bei vielen betroffenen Einwohnern führte – vor allem wenn diese nicht ganzjährig ihren Aufenthaltsort im Verbandsgebiet hatten wie z.B. bei Lehrausbildung, Studium oder Tätigkeit an einem anderen Arbeitsort. Auch Eingabefehler und die kompliziert zu handhabende Stichtagsregelung führten zusätzlich zu einem hohen Widerspruchspotential. Zudem beschränken datenschutzrechtliche Regelungen die Meldungen der Einwohnermeldeämter an den AZV.
In der mobilen Entsorgung ergab die Kalkulation leichte Gebührensenkungen.

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Pressemitteilung

Verbandsräte besichtigen die Kläranlage Mittelherwigsdorf

Vor der Verbandsversammlung am 21.09.2021 besichtigten die Verbandsräte des Abwasserzweckverbandes AZV Landwasser die Kläranlage  in Mittelherwigsdorf.  
In den letzten 2 Jahren erfolgten hier Sanierungs- und Erneuerungsinvestitionen in Millionenhöhe. Aber weitere Investitionen sind für die in die Jahre gekommene Anlage notwendig.
Die Inbetriebnahme der Kläranlage erfolgte im Jahr 1994. Die Anlage ist für bis zu 22.000 EWG (Einwohnergleichwerte, d.h. Summe der privaten und industriellen Einleiter) ausgelegt.
Um sich ein besseres Bild über die bereits erfolgten und weiter notwendigen Investitionen zu machen, nutzten die Verbandsräte die Besichtigung für eine persönliche Inaugenscheinnahme.
"Es ist für uns Verbandsräte als Entscheidungsträger wichtig zu wissen, welche Maßnahmen auf der Kläranlage oder im Abwassernetz notwendig sind. Es sind letztlich Kosten, die sich unmittelbar auf die Gebühren der Kunden des AZV auswirken. Hier bedarf eines verantwortungsvollen Abwägens aller Entscheidungen." fasst Nick Prasse, Verbandsrat aus Oderwitz, das Besuchsergebnis zusammen.

Auch den Kunden des AZV soll die Möglichkeit der Besichtigung dieser modernen biologischen Abwasserbehandlungsanlage geboten werden. Dies wird im  nächsten Jahr möglich sein, verspricht der Verbandsvorsitzende Michael Görke gemeinsam mit dem Betriebsführer des AZV Landwasser, der WAL-Betriebsführungs GmbH.     

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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung 2021 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes „Landwasser“ wurde dem Rechts- und Kommunalamt des Landkreises Görlitz mit Datum vom 06.08.2021 vorgelegt.
Mit Bescheid des Landratsamtes Görlitz vom 16.08.2021, Az: 11.1.5.01-7964-4-12, wurde mitgeteilt, dass es hinsichtlich des Rechtssetzungsverfahrens keine Beanstandungsgründe für die Haushaltssatzung 2021 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes „Landwasser“ gab. Der in § 2 der Haushaltssatzung 2021 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 520.000 € wurde genehmigt. Das Haushaltsstrukturkonzept 2021 bis 2024, Beschluss der Verbandsversammlung des AZV  6/2021, vom 08.06.2021, wurde ebenfalls genehmigt.

Die vorstehende Haushaltssatzung 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Die Auslegung der Haushaltssatzung 2021 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan erfolgt nach dieser Veröffentlichung an sieben Arbeitstagen in der Gemeindeverwaltung Kottmar, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar vom 14.09.2021 bis einschließlich 28.09.2021 wie folgt:

Montag                 9 - 12 Uhr
Dienstag              9 - 12 / 13 - 18 Uhr
Donnerstag         9 - 12 / 13 - 17 Uhr
Freitag                 9 - 11 Uhr

Haushaltsplan und Haushaltssatzung können auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Bitte hierzu Mail an info@azv-landwasser.de

Oderwitz, 18.08.2021

gez. Michael Görke
Verbandsvorsitzender

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In der Verbandsversammlung am 05.08.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. BV 08/2021 Aufhebung des Beschlusses 07/2021 zur Beschlussfassung Haushaltssatzung
    sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 ff.
    wie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 ff.

  2. BV 09/2021 (Wiederholende) Beschlussfassung Haushaltssatzung sowie den
    Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 ff.

gez. M.Görke
Verbandsvorsitzender

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In der Verbandsversammlung am 08.06.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. BV 04/2021 Beschlussfassung Jahresabschluss 2019
  2. BV 05/2021 Entlastung der Verbandsvorsitzenden für 2019  
  3. BV 06/2021 Beschlussfassung Haushaltsstrukturkonzept
  4. BV 07/2021 Beschlussfassung Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 ff.

gez. M.Görke
Verbandsvorsitzender

 

 

20.03.2020

Keine Sprechzeiten

Aufgrund der Coronakrise werden bis auf Weiteres keine Sprechzeiten abgehalten. Sie erreichen uns unter den bekannten Rufnummern, per Mail und Fax.

 

04.03.2020

Formularwesen erweitert

Ab sofort stehen den Kunden des AZV neue und weitere Formulare für eine schnelle und einfache Kommunikation mit dem AZV zum Download unter "Formulare" zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den Antrag an das Schmutzwassernetz:

Antrag-Merkblatt-Fertigmeldung

 

01.01.2020

Neue Betriebsführung und Geschäftsbesorgung

Der Abwasserzweckverband Landwasser hat mit Wirkung ab 01.01.2020 die Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH (kurz WAL-Betrieb) aus dem südbrandenburgischen Senftenberg mit der kaufmännischen Betriebsführung und Geschäftsbesorgung beauftragt. Bisher war die Stadtentwässerung Dresden hierfür zuständig. Die technische Betriebsführung der Kläranlage Mittelherwigsdorf und des Abwassernetzes verbleibt beim WAL-Betrieb.
Die Sprechzeiten der Geschäftsstelle in der Hinteren Dorfstraße 15 in Oderwitz sind weiterhin dienstags von 9-12 und 13 bis 16 Uhr.
Telefonisch ist WAL-Betrieb wie folgt zu erreichen:
Telefon: 035842 26009
Telefax: 035842 39998
Email: info@azv-landwasser.de
Zentrale Havarienummer: 03573 803-0 oder +49 160 98915420
stoerungen@wal-betrieb.de 


01.04.2019

„Ab 01.04.2019 gibt es ein neues Antragsformular für den Einbau von Gartenwasser- und Brunnenwasserzähler. Dieses finden Sie unter Formulare. Bitte beachten Sie die neuen Einbaubedingungen auf dem Hinweisblatt unter dem Antrag.“

06.01.2014

Kundensprechzeiten
Information des Abwasserzweckverbandes "Landwasser"
dienstags: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr sowie nach Vereinbarung
Zu den oben genannten Kundensprechzeiten ist sowohl ein Vertreter des technischen Betriebsführers, der WAL Betriebsführungs GmbH, sowie ein Vertreter des kaufmännischen Betriebsführers / Geschäftsbesorgers, der Stadtentwässerung Dresden GmbH, zugegen.

Sollte es Ihnen innerhalb dieser Zeiten nicht möglich sein, Ihr Anliegen direkt in der
Geschäftsstelle des AZV "Landwasser"
Hintere Dorfstraße 15
02791 Oderwitz
vorzubringen, dann melden Sie sich bitte telefonisch unter: 035842 26009.
Die Betriebsführer werden sich dann unverzüglich zwecks einer Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen gez. Görke, Verbandsvorsitzender

19.03.2010

Die wirtschaftliche Arbeit von WAL-Betrieb führt zur Gebührensenkung bei der Abwasserentsorgung
Herr Görke, es gibt doch nichts Angenehmeres, als seinen Bürgern Kostenentlastungen aufgrund von Gebührensenkungen kund zu tun.

Unbestritten. Der Abwasserzweckverband Landwasser hat in den vergangenen 3 Jahren wirtschaftlich gut gearbeitet. Kosten konnten gesenkt und die Effizienz betriebswirtschaftlicher Abläufe gesteigert werden. Und dies bei zunehmendem Wartungs- und Instandhaltungsaufwand und auch Verbesserung der Kundenbetreuung.

Worin sehen Sie die Ursachen dieser erfreulichen Entwicklung?

Seit nunmehr 3 Jahren ist die Senftenberger Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH (WAL-Betrieb) für die technische Betriebsführung unserer Abwasserentsorgungsanlagen zuständig. Einsparpotentiale wurden systematisch durch den technischen Betriebsführer aufgedeckt und umgesetzt. Energetische Abläufe in der Kläranlage wurden optimiert. Motiviertes, qualifiziertes, z.T. neu eingestelltes Personal aus unserer Region sichert den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen und ist kompetenter Ansprechpartner Vor-Ort.

Wie macht sich die Betriebsführung bei den Kunden bemerkbar?

Messbarster Faktor ist sicherlich die Gebühr für die Abwasserbehandlung. Aber eine regelmäßige Präsenz für die Kunden Vor Ort, ein Engagement beim Lösen von Problemen unserer Kunden, eine strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, u.a. auch die Kontrolle und Einhaltung der Entsorgungspflichten sind für den Kunden deutliche Aktivitäten des Betriebsführers, ganz zu schweigen von der selbstverständlichen Entsorgungssicherheit rund um die Uhr.

Und für uns als Kommune ist der regelmäßige Kontakt und ein kooperatives Zusammenwirken mit dem Betriebsführer unerlässlich, denn Aufgabenträger und Eigentümer der Abwasseranlagen sind nach wie vor die Kommunen Oderwitz und Eibau.

Wie sieht die Perspektive aus ?

Ich bin mir sicher, sie wird ebenso erfolgreich wie in den letzten 3 Jahren. Wir haben die Betriebsführung ja bekanntermaßen erneut ausgeschrieben und WAL-Betrieb konnte sich wiederholt gegen den Wettbewerb durchsetzen. Bis zum Jahr 2019 wird der südbrandenburger Wasserdienstleister unsere Anlagen betreiben und Arbeitsplätze sichern. Kompetenz, Zuverlässigkeit und Transparenz werden nach wie vor die bestimmenden Elemente unserer Zusammenarbeit sein.

 
 
 

22.12.2009

Klärwerk wird nach mehreren Einbrüchen jetzt rund um die Uhr überwacht

Von Gabriel Wandt

Dreimal in diesem Jahr stiegen Unbekannte in die Kläranlage ein und sorgten für Schaden. Videotechnik soll das nun verhindern.

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                                                      Christoph Maschek von der Firma WAL-Betrieb zeigt die Fensterscheibe des Betriebshäuschens an                  

                                                      der  Kläranlage, durch die Unbekannte eingestiegen sind und Schaden angerichtet haben.Foto: Wandt

2009 ist das Jahr mit den meisten Einbrüchen in die Mittelherwigsdorfer Kläranlage des Abwasserzweckverbands Landwasser gewesen: Gleich dreimal haben Unbekannte Schaden verursacht. Im Frühjahr hatte sich jemand zu Schaffen gemacht, da blieb der Schaden begrenzt. Im September schlug dann ein Unbekannter die Scheibe des Laborraums vom Betriebsgebäude ein und bewegte sich erstaunlich zielgerichtet auf dem Gelände. Der oder die Täter gingen zum Schlüsselschrank, griffen sich die richtigen Schlüssel heraus, öffneten das Tor, fuhren das Firmenauto hinaus, verschlossen das Tor, hängten die Schlüssel in den Kasten zurück und verließen das Gelände. So berichtet es Christoph Maschek von der Firma Wasserverband Lausitz Betriebsführungsgesellschaft WAL. Er ging damals nicht davon aus, das Auto wiederzusehen. Es kam anders: Das Fahrzeug wurde kurz darauf auf einem Parkplatz in der Nähe, dafür aber stark beschädigt, gefunden.

Anfang Dezember der dritte Einbruch: Unbekannte zerstörten einen Zaun und griffen in die Prozessabläufe der Kläranlage ein. Zum Glück wurde das rechtzeitig entdeckt, sodass die Funktionalität nicht beeinträchtigt wurde, betont Maschek. Denn wenn in den sensiblen Abläufen etwas nicht stimmt und damit beispielsweise zulässige Grenzwerte überschritten werden, drohen drastische Strafen. Die kämen dann auf die Verursacher zu, warnt der Betriebsführer.

Vor dieser Bilanz an Schäden und Störungen will die Firma WAL nun reagieren. „Wir können jetzt nur mit Videotechnik aufrüsten“, sagt Christoph Maschek. Das Gelände und die Räume des Betriebsgebäudes werden also mit Kameras ausgestattet, die verdächtige Bewegungen aufzeichnen. Zwei Dinge sollen damit erreicht werden: Zum einen die Ermittlung der Täter, zum anderen das schnellere Feststellen eines Schadens. Das gilt vor allem für Wochenenden. Die Polizei hat unterdessen zu den Vorfällen ermittelt und die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, so Sprecher Uwe Horbaschk.

Die Firma WAL führt die Kläranlage seit 2006 und erhielt für weitere zehn Jahre den Zuschlag.
 
 
 
 

10.12.2009

Dreiste Einbrecher

Zu einem erneuten Einbruch in die Kläranlage Mittelherwigsdorf des AZV Landwasser ist es in der letzten Woche gekommen. Nachdem der Zaun beschädigt wurde, gelangten Unbefugte auf das Kläranlagengelände und griffen in Prozessabläufe der Kläranlage ein. „Die Vorfälle zwingen uns zu einer weiteren sicherheitstechnischen Aufrüstung der Kläranlage u.a. mit Videotechnik“ betonen Marten Eger, der Geschäftsführer der die Anlage betreibenden Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH und der Verbandsvorsteher des AZV Landwasser, Herr Michael Görke. Den dreisten Einbrechern muss das Handwerk gelegt werden. Bereits im September erfolgte ein Einbruch in das Sozialgebäude und das Dienstfahrzeug wurde entwendet und stark beschädigt, bevor es wieder aufgefunden wurde. Die Ermittlungen zu diesen Einbrüchen laufen.
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19.08.2009

Wasserverband Lausitz Betriebsführungsgesellschaft übernimmt für weitere 10 Jahre die Abwasserentsorgung in der Oberlausitz

Mit der erneuten Zuschlagserteilung der technischen Betriebsführung des Abwasserzweckverbandes "Landwasser" in Oderwitz (Oberlausitz) an die Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH (WAL-Betrieb) aus dem südbrandenburgischen Senftenberg übernimmt diese ab Januar 2010 für weitere 10 Jahre die Abwasserentsorgung für den kommunalen Zweckverband.
"Die Zuschlagerteilung ist das Ergebnis unseres wirtschaftlichen Angebotes und Ausdruck der Qualität unserer bisherigen dreijährigen Tätigkeit für den Verband", betonen Marten Eger und Karin Rusch, Geschäftsführer von WAL-Betrieb. Im europaweit ausgeschriebenen Vergabeverfahren haben sich 5 Bieter um die Auftragserteilung beworben. "Wir sind ein attraktiver Auftraggeber. Dies bezeugt die Anzahl der Bewerber und deren ehrgeiziges Bieterverfahren. Mit dem Zuschlag auf das wirtschaftliche Angebot von WAL-Betrieb können wir die bisherige zuverlässige und effiziente Betriebsführung fortsetzen", fasst Michael Görke, der Verbandsvorsitzende des "AZV Landwasser" zusammen.
Der AZV Landwasser mit Sitz im idyllischen Oberlausitzer Bergland in der Gemeinde Oderwitz und Eibau unweit von Zittau hat 11.000 Einwohner. Die technischen Anlagen der Abwasserentsorgung umfassen 1 Kläranlage und 100 km Kanalnetze.
WAL-Betrieb ist die Führungsgesellschaft im Wasser- und Abwassergeschäft für Ostdeutschland und das osteuropäische Ausland der REMONDIS Aqua GmbH & CO.KG aus dem westfälischen Lünen.
Die Behauptung im europaweiten Wettbewerb gegen national und international agierende Mitbewerber und der nunmehr erfolgte wiederholte Zuschlag ist zugleich Herausforderung und Bestätigung der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. WAL-Betrieb betreibt erfolgreich weitere Niederlassungen in allen ostdeutschen Bundesländern und befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs bei der Erbringung technischer und kaufmännischer Dienstleistungen in der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung sowie angrenzender Dienstleistungen.
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Zahlen und Fakten zum AZV "Landwasser":
Region der Bockwindmühlen und Umgebindehäuser 12 km von Zittau im Dreiländereck Deutschland-Polen-Tschechien in der idyllischen Oberlausitz im über 11.000 Einwohner zählenden Gebiet des Abwasserzeckverbandes Landwasser liegen die Quelle der Spree und die Eibauer Brauerei, Industrie ist mittelständisch geprägt, Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

 
 

Kindergartenkinder besuchten die Kläranlage Mittelherwigsdorf (Oderwitz)

Mit der Geschichte „Klärchen’s  Reise in die Unterwelt“ bereits bestens vertraut, wussten die Kinder bei der Besichtigung der Kläranlage Mittelherwigsdorf anlässlich des Internationalen "Tages des Wassers" schon recht gut Bescheid. Zu Beginn der Besichtigung mit den Kindern erfolgte ein Gespräch mit der Frage, wo denn überall Schmutzwasser anfällt. Im Labor konnten die Kinder den Zulauf, den Belebtschlamm, das Absetzen des Schlammes(Nachklärung) und das gereinigte Wasser in Glasbechern anschauen. Dann folgte eine kurze Besichtigung der KA und zum Schluss bekamen die wissbegierigen Steppkes noch Ausmalbilder und einen Experimentiervorschlag zur Wasserreinigung mit.

Eine Mitarbeiterin des WAL-Betrieb gibt den Kindern interessante Informationen
 
 
 

"Tag des Wassers 2009"

Speziell für die Schulen öffnen wir am 19.03.2009 die Kläranlage Mittelherwigsdorf und veranstalten einen "Tag der offenen Tür".

Hintergund ist der diesjährige Tag des Wassers. Der 22.März eines jeden Jahres wurde im Dezember 1992 in einer Resolution von den Vereinten Nationen zum "Tag des Wassers" ("Day for Water") erklärt; dieser wird aber auch zunehmend als Weltwassertag bezeichnet. Wie das UN-Kinderhilfswerk Unicef mitteilte, leiden 400 Millionen Kinder auf der ganzen Welt unter der ungenügenden Wasserversorgung.

Trotz Fortschritten töten unreines Trinkwasser und fehlende Sanitäranlagen jedes Jahr 1,5 Millionen Kleinkinder.

Den Schülerinnen und Schülern wird durch fachkundiges Personal die Funktionsweise der Kläranlage verständlich erklärt und Informationen zum Thema Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung gegeben.

Nutzen Sie die Möglichkeit des praktischen Lernens im Rahmen des Fachunterichtes oder für Fachkurse.

Wann? Am Donnertsag, dem 19.03.2009 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Wo? Kläranlage Mittelherwigsdorf des AZV Landwasser, Scheibestraße/Zur Felsenmühle, 02763 Mittelherwigsdorf

Zur besseren Koordinierung bitten wir um Anmeldung bis zum 12.März 2009 mit Angabe der beabsichtigten Uhrzeit und der Anzahl der Schüler.

Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH
Ass.jur. Ulf Riska
Leiter Recht/Versicherungen
Am Stadthafen 2
D - 01968 Senftenberg
Tel.: + 49 (0) 3573 / 803 468
Fax: + 49 (0) 3573 / 803 476
u.riska@wal-betrieb.de
 
 
 
 

Samstag, 25. Oktober 2008
(Sächsische Zeitung)
Schüler besichtigen Wasserwerk
Schüler der Mittelschule werden Anfang November die modernste Anlage Brandenburgs besuchen.

Auf Einladung der Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH (WAL-Betrieb) mit Sitz im südbrandenburgischen Senftenberg werden Schüler der Mittelschule Seifhennersdorf Anfang November gemeinsam mit Schülern anderer Schulen das modernste Wasserwerk Brandenburgs besichtigen. Dabei stehen auch Fragen der Trinkwasseraufbereitung und ökologische Aspekte der Abwasserbehandlung auf dem Programm. Zudem werden den Siebent- bis Neuntklässlern die unterschiedlichsten Berufsbilder vorgestellt. So erleben die Schüler eine praktische Ergänzung zum Schulunterricht. „Diesen Projekttag haben wir bereits erfolgreich mit Schulen aus der Niederlausitz durchgeführt. Die positive Resonanz hat uns bewogen, auch überregional diese Möglichkeit anzubieten“ sagt Marten Eger, Geschäftsführer des WAL-Betriebes, zu diesem außergewöhnlichen Vorhaben.

Der WAL-Betrieb trägt auch für die Abwasserentsorgung im Abwasserzweckverband (AZV) Landwasser in den Gemeinden Eibau und Oderwitz die Verantwortung. So wird zugleich für Schulen ein Tag der offenen Tür auf der Kläranlage Mittelherwigsdorf des AZV Landwasser angeboten. Bei einer Führung über die Anlage werden die einzelnen Aufbereitungsprozesse durch sachkundige Mitarbeiter des WAL-Betriebes erläutert. (SZ)

 
 
 
 

Auf Einladung der Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH (WAL-Betrieb) mit Sitz im südbrandenburgischen Senftenberg werden Schülerinnen und Schüler der Mittelschule Seifhennersdorf Anfang November gemeinsam mit Schülern anderer Schulen das modernste Wasserwerk Brandenburgs besichtigen. Neben dem Wasserwerk selbst stehen auch Fragen der Trinkwasseraufbereitung und auch ökologische Aspekte der Abwasserbehandlung auf dem Programm. Aber auch die unterschiedlichsten Berufsbilder werden den Sieben- bis Neuntklässlern vorgestellt. So erleben die Schüler eine praktische Ergänzung zum Schulunterricht und erhalten wichtige Informationen im Rahmen ihrer beruflichen Frühorientierung. "Diesen Projekttag haben wir bereits erfolgreich mit Schulen in der Niederlausitz durchgeführt. Die durchweg positive Resonanz der Schüler und auch Lehrer hat uns bewogen, auch überregional diese Möglichkeit anzubieten" so Marten Eger, Geschäftsführer von WAL-Betrieb zu diesem außergewöhnlichen Vorhaben. WAL-Betrieb trägt auch für die Abwasserentsorgung im Abwasserzweckverband "Landwasser" in Eibau und Oderwitz die Verantwortung.

Zugleich wird für Schulen ein "Tag der offenen Tür" auf der Kläranlage Mittelherwigsdorf des Abwasserzweckverbandes "Landwasser" angeboten.  Bei einer Führung über die Anlage werden die einzelnen Aufbereitungsprozesse durch sachkundige Mitarbeiter von WAL-Betrieb erläutert.

U.Riska

Wasserwerk Tettau
 
 
 
 
05.08.2008
 
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Quelle: sz-online/Sächsische Zeitung
Dienstag, 5. August 2008

Bürgermeister besuchen Wasserwerk
Eibau

Gemeinsam mit seiner Oderwitzer Amtskollegin Adelheid Engel sowie dem Kämmerer Sven Friedrich besuchte Bürgermeister Michael Görke jüngst die Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH WAL. Der technische Betriebsführer für das Kanalnetz und das Klärwerk des Abwasserzweckverbandes (AZV) „Landwasser“ hatte zu einer Besichtigung seiner Anlagen in Tettau am Senftenberger See eingeladen. Görke war begeistert von der Technik und dem ausgeklügelten System der Anlagen. „Ich habe dabei aber auch einen Eindruck über die Brisanz der Wasserversorgung bekommen“, sagte Eibaus Bürgermeister. Über Kanal-TV konnten sich die AZV-Vertreter anschließend auch vom guten Zustand ihres Abwassernetzes überzeugen. Zum AZV Landwasser gehören die Gemeinden Eibau und Oderwitz mit insgesamt 11000Einwohnern, einem Klärwerk und rund 100Kilometer Kanalnetz. Laut Michael Görke sind die Anlagen des AZV Landwasser gut in Schuss. (SZ/ym)
 
 

16.07.2008

Oberlausitzer Bürgermeister zu Gast beim niederlausitzer WAL-Betrieb

Seit Januar 2007 ist die Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH (WAL-Betrieb) auch für die technische Betriebsführung der Abwasserentsorgung des Abwasserzweckverbandes "Landwasser" in Oderwitz/Oberlausitz bei Zittau verantwortlich. Zum Abwasserzweckverband gehören die Gemeinden Oderwitz und Eibau mit insgesamt 11.000 Einwohnern, 1 Kläranlage und 100 km Kanalnetzlänge. Die größte Herausforderung für den südbrandenburger Wasserdienstleister ist die erforderliche Logistik - trennen die REMONDIS Aqua Tochter WAL-Betrieb und Oderwitz doch immerhin über 100 km voneinander. "Dies war nur durch die Einstellung von 2 zusätzlichen Arbeitskräften Vor-Ort möglich, die für den laufenden Betrieb der Anlagen zuständig sind. Bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen werden die Fachkräfte aus Senftenberg einbezogen. Mit guter Koordination und einem perfekten Instandhaltungsprogramm können viele Maßnahmen planmäßig durchgeführt werden", erläutert Marten Eger, Geschäftsführer von WAL-Betrieb, die Strategie einer gesicherten und qualitätsgerechten Entsorgung.

Um ihren Vertragspartner WAL-Betrieb und dessen Anlagen näher kennen zu lernen, besuchten die Bürgermeister von Eibau, Herr Michael Görke und die Bürgermeisterin von Oderwitz, Frau Adelheid Engel sowie der Kämmerer der Gemeinde Eibau, Herr Sven Friedrich, kürzlich dessen Stammsitz am Senftenberger See sowie das Wasserwerk Tettau, die Kläranlage Brieske/Senftenberg und den Technikstützpunkt in der Grubenstrasse. Wenn Senftenberg auch noch nicht mit einer eigenen Brauerei wie Eibau aufwarten kann, so beeindruckten die Gäste doch die Komplexität, das know-how und der technische Sachverstand sowie natürlich die Lage Senftenbergs am gleichnamigen See.

"Wir haben regional mit den gleichen strukturellen Problemen wie dem Bevölkerungsschwund und dem Wegbrechen von alten Industriestandorten zu kämpfen - zugleich wollen wir den Bürgern weiterhin erschwingliche Kosten bei der Ab­wasserentsorgung ohne Qualitätsabstriche gewährleisten. Die kostenbewusste und effiziente Betriebsführung der Abwasserentsorgung durch WAL-Betrieb ist ein wichtiger Schritt, die Kosten zu begrenzen und stabile Gebühren zu gewährleisten. Die räumliche Entfernung stellt sich dabei nicht als hinderlich heraus, da wir jederzeit Kontakt aufnehmen können und die Verantwortlichen uns als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, wenn wir sie benötigen" schätzt Michael Görke die eineinhalb Jahre Betriebsführung ein. Einen Blick in das unterirdische Kanalnetz in Oderwitz erhielten die Gäste bei der Begutachtung des Kanal-TV Fahrzeuges von WAL-Betrieb, welches auch für die Zustandserfassung der Kanäle in Oderwitz und Eibau eingesetzt wird. "Die Kanäle sind gut in Schuss" meint Bürgermeister Görke, so, wie er es von einer Betriebsführung auch erwartet.

Ulf Riska

Bild: Ulf Riska, (WAL-Betrieb):

Bürgermeister Görke (Eibau), Adelheid Engel (Oderwitz) sowie vom WAL-Betrieb Marten Eger und Christoph Maschek auf Stippvisite auf der Kläranlage in Brieske/Senftenberg

 
 
 
 

In der öffentlichen Verbandsversammlung vom 11.12.2007 wurde u. a. die Gebührenkalkulation für 2007 bis 2009 beschlossen.

Die Abwassergebühren der zentralen Entsorgung sowie die Grundgebühr bleiben für den genannten Zeitraum unverändert.

Die Abwassergebühren für die dezentrale Entsorgung (Gruben) wurden wie folgt beschlossen:

  • Für die Abfuhr und Reinigung von Fäkal- und Klärschlamm aus Fäkalsammelgruben, Kleinklär- und Mehrkammeranlagen eine Gebühr von 73,11 € / m³;
  • Für die Abfuhr und Entsorgung von Abwässern aus abflusslosen Gruben eine Gebühr von 29,16 € / m³.

Die neuen Gebührensätze tarten mit Veröffentlichung der Änderungssatzung im Landkreis-Journal Nr. 280 vom 28.04.2008 in Kraft.

 
 
 

12.07.2007

Rechtsinfo:

Schmutzwasser aus Sammelgruben und Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen unterliegen der Entsorgungspflicht durch jeden Grundstückseigentümer. Er hat sich hierzu des Abwasserzweckverbandes (AZV) „Landwasser“ bzw. eines von diesem beauftragten Dritten zu bedienen. Die Abwassersatzung des AZV beschreibt detailliert die Entsorgungspflicht. Das Ausbringen und Versickernlassen von Abwasser oder Fäkalschlamm verstößt gegen den Benutzungszwang, § 3 der Abwassersatzung und gegen geltendes Landesrecht. Diese Sachverhalte werden bei Feststellung angezeigt und durch den AZV als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Das zu zahlende Bußgeld übersteigt erheblich die wegen des nicht erfolgten Abtransports eingesparten Kosten. Der AZV bzw. dessen Beauftragte überprüft regelmäßig die jährliche Entsorgung, denn eine ordnungsgemäße Entsorgung schont die Umwelt und belästigt nicht die Nachbarn.

 
 
 

11.07.2007

Jede neue Kleinkläranlage ist nicht nur ein Beitrag zum Schutz der Umwelt, sondern auch eine Investition im Sinne von Solidarprinzip und Gerechtigkeit. Gleiches gilt für sachgerecht betriebene abflusslose Sammelgruben. Beim AZV Landwasser stieg die mobil entsorgte Abwassermenge in den letzten sechs Jahren stetig. Aber noch ist die „Abwasserwelt“ nicht vollends in Ordnung.

Das Regierungspräsidium Dresden hat den Gemeinden mit Schreiben v. 30.05.07 mitgeteilt, dass bei abflusslosen Gruben für das gesamte Schmutzwasser mindestens 20 m³/Einwohner und Jahr abzufahren sind. Um so wichtiger ist eine grundsätzliche Bestandsaufnahme der Grundstücksabwasseranlagen. Deren Nutzung berührt auch Fragen des Gewässerschutzes.

Hierzu der Verbandsvorsteher des AZV Landwasser, Herr Michael Görke, auf Nachfrage des Betriebsführers des AZV Landwasser, WAL-Betrieb:

 

M.Görke: Sie meinen vielleicht, dass das Wasser so lange in die Grube fließt, bis es „die Alte“ nicht mehr schafft. Oder dass mancher Grundstücksnutzer

den Großteil seines Abwassers über den Zaun entsorgt, bis er erwischt wird.

Im Ernst – tatsächlich haben wir allen Grund, verstärkt auf eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zum Schutz der Gewässer und insbesondere des

Grundwassers zu dringen, auch wenn damit bisherige Gewohnheiten und illegale Entsorgungswege unterbunden werden müssen.

Die gesetzlichen Anforderungen an Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen sollten inzwischen jedem bekannt sein. Wir haben ausreichend Zeit zum verantwortungsbewussten Handeln eingeräumt. Dabei ist der Grundsatz der Gleichbehandlung zu berücksichtigen.

Außerdem hat das Abwasserbeseitigungskonzept des AZV für Grundstückseigentümer Sicherheit

bei der Planung geschaffen. Folglich ist es höchste Zeit, dem Umweltschutz Rechnung zu tragen und eine gerechtere Kostenverteilung aufgrund der Pflichterfüllung bei der dezentralen

Abwasserentsorgung zu erreichen.  Schwerpunkt ist und bleibt die Anpassung der Abwasserbeseitigung

aus Grundstücksanlagen an den Stand der Technik.

 

Ganz sicher noch viele. Je nach Stand der zentralen Erschließung sind dezentrale Anlagen – sowohl Sammelgruben als auch Kleinkläranlagen – zu ertüchtigen, um unerlaubtes Versickern oder Einleiten von Abwasser auszuschließen.

 

Bei allen Kleinkläranlagen ohne biologische Reinigungsstufe und bei undichten Gruben besteht Handlungsbedarf.

Mitunter kann mit geringem Aufwand durch Abdichtung oder Instandsetzung eine Altanlage als Sammelgrube genutzt werden. Ansonsten muss die Kleinkläranlage mit einer zusätzlichen biologischen Reinigungsstufe nachgerüstet bzw. durch eine vorschriftsmäßige Variante ersetzt werden. Für die mit den Kleinkläranlagen verbundene Gewässerbenutzung sollte noch in diesem Jahr die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden.

Für die Fertigstellung der Kleinkläranlage wird eine angemessene Frist eingeräumt.